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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AMANO Group

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Betriebsstätten der AMANO Group.

R & S Hotelbetriebsgesellschaft mbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betriebsstätten:

Hotel AMANO, Auguststraße 43, 10119 Berlin
Hotel AMANO Grand Central, Heidestraße 62, 10557 Berlin
Hotel MANI by AMANO, Torstraße 136, 10119 Berlin
Hotel ZOE by AMANO, Große Präsidentenstraße 6-7, 10178 Berlin
AMANO Home Berlin, Torstraße 52, 10119 Berlin
Hotel AMO by AMANO, Friedrichstraße 113, 10117 Berlin
Hotel AMANO East Side, Stralauer Platz 30-31, 10243 Berlin
Hotel ROMY by AMANO, Invalidenstraße 53 A, 10557 Berlin
Hotel Düsseldorf Mitte, Graf-Adolf-Straße 60, 40210 Düsseldorf

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag

    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

  2. Vertragsabschluss

    1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

    2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für den Dritten.

    3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten für Werbemaßnahmen, Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

  3. Preise, Preisanpassung, Zahlung

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

    2. Die vereinbarten Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste, die auf Aufforderung jederzeit vorgelegt wird. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

    3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

    4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

    5. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

    6. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.4 und/oder Ziffer 3.5 geleistet wurde.

    7. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

    8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
       
  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.

    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen nach Ziff. 4.4 und 4.5 pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

    4. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden in dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist ein Rücktritt des Kunden bis 2 Tage vor Anreise bis 18 Uhr kostenfrei möglich. Tritt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt vom Vertrag zurück, ist das Hotel berechtigt, 80 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Im Falle von rabattierten Raten und Buchungen ist ein kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.

    5. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden in dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist im Falle einer Gruppenbuchung (ab 10 Zimmern) ein Rücktritt des Kunden bis 8 Wochen vor Anreise möglich. Tritt der Kunde bis 4 Wochen vor Anreise von dem Vertrag zurück, ist das Hotel berechtigt, 50 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt zurück, ist das Hotel berechtigt, 100 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen.

    6. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die vom Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der vom Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.

    7. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Sie gelten ebenfalls entsprechend, wenn der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt als vereinbart abreist.
       
  5. Rücktritt des Hotels

    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

    2. Wird eine gemäß Ziffer 3.4 und/oder Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
      – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
      – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
      – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
      – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2.3 vorliegt.

    4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
       
  7. Haftung des Hotels, Verjährung

    1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziff. 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

    4. Die §§536, 536a BGB finden keine Anwendung. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände des Kunden und dessen Begleiter.

    5. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
       
  8. Weckaufträge, Post, Fundsachen

    1. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

    2. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden vom Hotel mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt kostenlos die Aufbewahrung, Zurückstellung und auf Wunsch – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben.

    3. Zurückgelassene Sachen des Kunden werden auf Anfrage auf Risiko und Kosten des Kunden diesem nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür ein angemessenes, hierfür übliches Entgelt, das sich nach dem Aufwand für die Verwahrung richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen, sofern ein erkennbarerer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

    4. Das Hotel haftet für eine Verletzung der Pflicht nach Ziff. 8.1. bis 8.3. nur nach Maßgabe der Ziff. 7.1, Sätze 1 bis 4.
       
  9. Schädigung durch den Kunden, Haftung des Kunden

    1. Für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen oder Verluste im Sinne des § 276 BGB haftet der Kunde dem Hotel. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Kunden.

    2. Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Kunden im Hotel aufhalten.
       
  10. Streitbeilegung

    1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

    2. Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.
       
  11. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des jeweiligen Hotels.

    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin.

    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

 

Stand: Juli 2018

AMANO München GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betriebsstätten:

 

Hotel MIO by AMANO, Sendlinger Strasse 46, 80331 München

AMANO Home Leipzig, Nikolaistrasse 59, 04109 Leipzig

 

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

  2. Vertragsabschluss

    1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

    2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für den Dritten.

    3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten für Werbemaßnahmen, Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

  3. Preise, Preisanpassung, Zahlung

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

    2. Die vereinbarten Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste, die auf Aufforderung jederzeit vorgelegt wird. Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.

      Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

    3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

    4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

    5. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

    6. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.4 und/oder Ziffer 3.5 geleistet wurde.

    7. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

    8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels (No Show)

    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils in Textform erfolgen.

    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen nach Ziff. 4.4 und 4.5 pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

    4. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden in dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist ein Rücktritt des Kunden bis 2 Tage vor Anreise bis 18 Uhr kostenfrei möglich. Tritt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt vom Vertrag zurück, ist das Hotel berechtigt, 80 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Im Falle von rabattierten Raten und Buchungen ist ein kostenfreie Stornierung ausgeschlossen.

    5. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden in dem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, ist im Falle einer Gruppenbuchung (ab 10 Zimmern) ein Rücktritt des Kunden bis 8 Wochen vor Anreise möglich. Tritt der Kunde bis 4 Wochen vor Anreise von dem Vertrag zurück, ist das Hotel berechtigt, 50 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Tritt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt zurück, ist das Hotel berechtigt, 100 % aller reservierten Leistungen in Rechnung zu stellen.

    6. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Sie gelten ebenfalls entsprechend, wenn der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt als vereinbart abreist.

    7. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show). Sie gelten ebenfalls entsprechend, wenn der Kunde zu einem früheren Zeitpunkt als vereinbart abreist.

  5. Rücktritt des Hotels

    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

    2. Wird eine gemäß Ziffer 3.4 und/oder Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
      – Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      – Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
      – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
      – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
      – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2.3 vorliegt.

    4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  6. Zimmerbereitstellung,- Übergabe und Rückgabe

    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigere Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  7. Haftung des Hotels, Verjährung

    1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziff. 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

    4. Die §§536, 536a BGB finden keine Anwendung. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Kleidern sowie mitgebrachter Gegenstände des Kunden und dessen Begleiter.

    5. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

  8. Weckaufträge, Post, Fundsachen

    1. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.

    2. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden vom Hotel mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt kostenlos die Aufbewahrung, Zurückstellung und auf Wunsch – gegen Entgelt – die Nachsendung derselben.

    3. Zurückgelassene Sachen des Kunden werden auf Anfrage auf Risiko und Kosten des Kunden diesem nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür ein angemessenes, hierfür übliches Entgelt, das sich nach dem Aufwand für die
      Verwahrung richtet. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen, sofern ein erkennbarerer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

    4. Das Hotel haftet für eine Verletzung der Pflicht nach Ziff. 8.1. bis 8.3. nur nach Maßgabe der Ziff. 7.1, Sätze 1 bis 4.

  9. Schädigung durch den Kunden, Haftung des Kunden

    1. Für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen oder Verluste im Sinne des § 276 BGB haftet der Kunde dem Hotel. Bereits leichte Fahrlässigkeit begründet die Ersatzpflicht des Kunden.

    2. Dasselbe gilt für Schäden, die Dritte verursachen, soweit sich diese auf Veranlassung des Kunden im Hotel aufhalten.

  10. Streitbeilegung

    1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

    2. Wir werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

  11. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des jeweiligen Hotels.

    3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Berlin.

    4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

    5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: Mai 2019

AMANO Operations Ltd

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Betriebsstätte:

 

Hotel AMANO Covent Garden - Drury House, 34-43 Russell Street, London WC2B 5HA, VK

 

  1. Geltungsbereich

    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung von Gästen und für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch das Hotel (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt die folgenden Begriffe: Beherbergungsvertrag/Gästeaufnahmevertrag/Hotelvertrag/Hotelzimmervertrag.

    2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und gelten nur, wenn es vorher ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

  2. Vertragsabschluss

    1. Die Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Buchung des Kunden durch das Hotel zustande, die dem Kunden schriftlich mitgeteilt wird.

    2. Hat ein Dritter (zum Beispiel ein Reisevermittler) eine Bestellung für den Kunden abgegeben, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Bedingungen gelten auch für den Dritten.

    3. Der Kunde kann sein Zimmer oder einen anderen Raum im Hotel nicht untervermieten oder weitervermieten. Der Kunde muss die vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels einholen, bevor er das Zimmer oder andere Räume des Hotels zu anderen Zwecken als der Beherbergung nutzt.

  3. Preise, Preisanpassung, Zahlung

    1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung des Zimmers und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die jeweils geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel in Auftrag gegebene Leistungen, die von Dritten erbracht werden und deren Kosten vom Hotel ausgelegt werden.

    2. Für die Zwecke des Vertrages sind die geltenden Preise:

      - die in der Buchungsanfrage des Kunden angegebenen Preise, wie sie vom Hotel bei Vertragsabschluss angenommen wurden; oder
      - wenn in der Buchungsanfrage kein Preis angegeben ist oder wenn der Kunde während seines Aufenthalts zusätzliche oder andere Leistungen erhält, gelten die Tarife, die an dem Tag gelten, an dem die Leistungen erbracht werden.

      Die Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und Kommunalabgaben. In den Preisen sind keine Kommunalabgaben enthalten, die der Gast persönlich nach den einschlägigen Gesetzen des Ortes, in dem sich das Hotel befindet, entrichten muss.

      Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung von Kommunalabgaben, die sich auf die Leistungen nach Vertragsabschluss auswirken, werden die Preise entsprechend angepasst (wobei ein solches Ereignis eine „Steuerliche Anpassung“ darstellt). Bei Verträgen mit Verbrauchern wird eine steuerliche Anpassung nur vorgenommen, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem geplanten Beginn des Aufenthalts des Kunden mehr als vier Monate liegen.

    3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer nachträglichen Verringerung der Zahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die gebuchten Zimmer und/oder der Preis für die anderen Leistungen des Hotels erhöht.

    4. Das Hotel kann vom Kunden die Leistung einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können vom Hotel in der Mitteilung an den Kunden nach Klausel 2.1 festgelegt werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Vorschriften für Pauschalbuchungen von dieser Klausel unberührt. Wenn der Kunde nicht fristgerecht zahlt, kann das Hotel auf den überfälligen Betrag einen angemessenen Zinssatz erheben.

    5. Wenn der Kunde eine Zahlung nicht fristgerecht leistet oder er eine Erweiterung des Vertragsumfangs begehrt, ist das Hotel berechtigt, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der vorstehenden Klausel 3.4 oben oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen Höhe des Vertragspreises zu verlangen.

    6. Das Hotel ist berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes des Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der Klausel 3.4 oben für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, jedoch nur, wenn ein solcher Betrag zusätzlich zu den bereits nach Klausel 3.4 und/oder Klausel 3.5 oben gezahlten Beträgen zu zahlen ist.

    7. Rechnungen des Hotels ohne Angabe eines Zahlungstermins sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann jederzeit die sofortige Zahlung fälliger Beträge vom Kunden verlangen. Wenn der Kunde nicht fristgerecht zahlt, kann das Hotel einen angemessenen Zinssatz auf den überfälligen Betrag erheben. Es ist Sache des Hotels, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.

    8. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

  4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels (No Show)

    1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist nur möglich:

      - wenn mit dem Kunden ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde (Der Kunde sollte beachten, dass dann für seinen Aufenthalt andere Tarife und Bedingungen gelten können. Die Kunden sollten sich vor der Buchung mit diesen Regelungen vertraut machen);
      - wenn der Kunde aufgrund eines gesetzlichen Rücktrittsrechts zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist; oder
      - wenn das Hotel dem Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung zum Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.

    2. Wenn zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin für den kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzforderungen seitens des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er sein Rücktrittsrecht bis zum vereinbarten Termin nicht ausübt.

    3. Besteht kein Rücktrittsrecht, hat das Hotel Anspruch auf Zahlung des geltenden Preises. Das Hotel rechnet ungeachtet der Klausel 4.4 die Einnahmen aus einer späteren Vermietung des sonst vom Kunden belegten Zimmers oder der Zimmer und die ersparten Aufwendungen an. Wenn die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, kann das Hotel einen Abzug für ersparte Aufwendungen nach den Klauseln 4.5 und 4.6 vornehmen. Es ist Sache des Kunden, nachzuweisen, dass der oben erwähnte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.

    4. Wenn kein Rücktrittsrecht besteht, hat das Hotel Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 20 % des geltenden Preises, auch wenn das Zimmer, das sonst vom Kunden belegt worden wäre, nachträglich vermietet wird.

    5. Wenn im Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, kann der Kunde bis zwei Tage vor dem Anreisetag, 18.00 Uhr, kostenfrei zurücktreten. Wenn der Kunde später vom Vertrag zurücktritt, ist das Hotel berechtigt, 80 % des geltenden Preises in Rechnung zu stellen. Bei rabattierten Tarifen und Buchungen ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich.

    6. Wenn im Vertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde, kann der Kunde bei einer Gruppenbuchung (also einer Buchung von mindestens 10 Zimmern) bis zu acht Wochen vor der Anreise zurücktreten und erhält dann den gesamten geltenden Preis zurück. Wenn der Kunde zwischen acht und vier Wochen (einschließlich) vor der Anreise vom Vertrag zurücktritt, ist das Hotel berechtigt, 50 % des geltenden Preises in Rechnung zu stellen. Wenn der Kunde noch später zurücktritt, ist das Hotel berechtigt, 100 % des geltenden Preises in Rechnung zu stellen.

    7. Wenn das Hotel berechtigt ist, dem Kunden den geltenden Preis (oder einen Teil dieses Preises) in Rechnung zu stellen, kann das Hotel maximal den geltenden Preis abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen und der durch anderweitige Verwendung der Leistung des Hotels erzielten Einnahmen berechnen.

    8. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn der Kunde das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ohne das dem Hotel mitzuteilen (No Show). Sie gelten ebenso, wenn der Kunde früher als vereinbart abreist.

  5. Rücktritt des Hotels

    1. Wenn der Kunde dem Hotel mitteilt, dass er vom Vertrag zurücktreten will, ist das Hotel berechtigt, die Reservierung des Kunden zu stornieren und die in Anspruch genommenen Zimmer anderweitig zu vergeben.

    2. Wird eine nach Klausel 3.4 und/oder Klausel 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    3. Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

      - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      - der Kunde eine Buchung vornimmt und dabei irreführende oder falsche Angaben macht oder wichtige Tatsachen verschweigt, auch bei irreführenden Angaben zur Identität des Kunden, seiner Zahlungsfähigkeit oder dem Zweck des Aufenthalts;
      - das Hotel berechtigte Gründe für der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann;
      - der Zweck oder der Anlass des Aufenthalts rechtswidrig ist;
      - ein Verstoß gegen Klausel 2.3 oben vorliegt; oder
      - ein anderes Ereignis oder ein anderer Umstand eintritt oder dem Hotel zur Kenntnis gelangt und das Hotel es aus guten Gründen für notwendig oder angemessen hält, vom Vertrag zurückzutreten.

    4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels, auch nach dieser Klausel 5, begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  6. Zimmerbereitstellung,- Übergabe und Rückgabe

    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Beherbergung in bestimmten Zimmern, es sei denn, das wurde mit dem Hotel schriftlich vereinbart.

    2. Die gebuchten Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung des Zimmers.

    3. Die Zimmer sind spätestens am vereinbarten Abreisetag bis 12 Uhr geräumt an das Hotel zurückzugeben. Nach diesem Zeitpunkt kann das Hotel wegen der verspäteten Räumung des Zimmers 50 % des vollen Beherbergungspreises (Listenpreises) für den betreffenden Abreisetag in Rechnung stellen, wobei der Kunde das Zimmer bis 18.00 Uhr weiter nutzen kann. Wenn der Kunde das Zimmer nicht bis 18.00 Uhr geräumt hat, kann das Hotel dem Kunden 90 % des vollen Beherbungspreises (Listenpreises) für den betreffenden Abreisetag in Rechnung stellen, und der Kunde hat kein Recht, über 18.00 Uhr hinaus weiter in dem Zimmer zu bleiben. Es ist Sache des Kunden, nachzuweisen, dass das Hotel keinen oder einen wesentlich niedrigeren Anspruch auf Nutzungsentgelt hat.

  7. Haftung des Hotels, Verjährung

    1. Das Hotel haftet für von ihm verschuldete Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Es haftet darüber hinaus für jeden anderen Schaden, der auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Hotels oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung dieser Geschäftsbedingungen beruht. Andere Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel 7 nichts anderes bestimmt ist, ausgeschlossen, es sei denn, dass ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung rechtswidrig wäre. Sollten Fehler oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, sorgt das Hotel, wenn es Kenntnis erhält oder der Kunden sie sofort reklamiert, für Abhilfe. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen des ihm Zumutbaren zur Beseitigung des Mangels und zur Schadensminderung beizutragen.

    2. Das Hotel empfiehlt dem Kunden, das Hotel- oder Zimmersafe für die Aufbewahrung von Wertgegenständen zu nutzen. Wenn der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Wert von mehr als 800,00 GBP oder andere Gegenstände im Wert von mehr als 3.500,00 GBP mitbringen möchte, ist ein gesonderter Verwahrungsvertrag mit dem Hotel erforderlich.

    3. Wenn dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Diebstahl oder Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen und deren Inhalt haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Klausel 7.1 Satz 1 bis 3 oben.

    4. Das Hotel haftet nicht für den Diebstahl oder die Beschädigung von Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen des Kunden und seiner Begleitpersonen, die in die Räume eingebracht werden.

    5. Ansprüche gegen das Hotel müssen innerhalb eines Jahres nach Wirksamwerden dieses Vertrages geltend gemacht werden. Das gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen oder anderen Ansprüchen, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

  8. Weckaufträge, Post, Fundsachen

    1. Das Hotel bemüht sich, den Weckdienst mit größtmöglicher Sorgfalt zu versehen, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass der Kunde einen Weckruf erhält, falls er ihn wünscht.

    2. E-Mails, Post und Warensendungen, die für den Kunden bestimmt sind, werden vom Hotel mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt ihre Verwahrung, Rückgabe und auf Wunsch – gegen Entgelt – Nachsendung.

    3. Zurückgelassene Gegenstände des Kunden werden dem Kunden auf Verlangen auf seine Kosten und sein Risiko nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Gegenstände sechs Monate lang auf und erhebt eine angemessene, übliche Gebühr für die Dienstleistung, die dem Aufwand für die Verwahrung der Gegenstände entspricht. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Gegenstände, wenn sie einen erkennbaren Wert haben, dem örtlichen Fundbüro übergeben.

    4. Für eine Verletzung der in den Klauseln 8.1 bis 8.3 genannten Pflichten haftet das Hotel nur nach Maßgabe von Klausel 7.1 Satz 1 bis 3.

  9. Schädigung durch den Kunden, Haftung des Kunden

    1. Der Kunde haftet für alle Schäden oder Verluste, die er während seines Aufenthaltes verursacht.

    2. Das gilt auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, soweit sich diese auf Veranlassung des Kunden in den Räumen des Hotels aufhalten.

  10. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Annahme der Bestellung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

    2. Der Vertrag unterliegt englischem Recht, und der Kunde kann in Bezug auf die Leistungen vor den englischen Gerichten klagen. Wenn der Kunde in Schottland wohnt, kann er in Bezug auf die Leistungen entweder vor einem schottischen oder einem englischen Gericht klagen. Wenn der Kunde in Nordirland wohnt, kann er in Bezug auf die Leistungen entweder vor einem nordirischen oder einem englischen Gericht klagen.

    3. Wenn einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
      Wenn der Kunde eine Reklamation abgeben möchte, muss er diese Reklamation unter Angabe der Einzelheiten schriftlich per E-Mail an folgende Adresse übermitteln coventgarden@amanogroup.com.


      Status: September 2022